Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch bei Cybermobbing?

Rechtsschutzversicherung Vergleich Hilft die eigene Rechtsschutzversicherung auch bei Verleumdungen, die über das Internet verbreitet werden? Das als Cybermobbing bekannt gewordene Verhalten nimmt in der Gegenwart Ausmaße an, die dieser Frage eine hohe Aktualität geben.

Speziell für solche Fälle bietet jetzt die Arag eine Rechtsschutzversicherung an, die bei Internetmobbing dem Versicherten Hilfe leistet.

Ins Licht der Öffentlichkeit rückte die Problematik durch den Fall der Frau des ehemaligen Bundespräsidenten Wulff. Weniger prominente Betroffene hatten es bisher schwer, sich gegen Internetattacken zur Wehr zu setzen. Vor allem aber ist ein solcher Rechtsstreit sehr teuer.

Neben dem Schutz vor Verleumdungen bietet die Police der Arag, die unter dem Namen web@ktiv angeboten wird, auch Schutz bei der Durchsetzung des Rechts, wenn Cyberkriminelle persönliche Daten missbrauchen, wie etwa die online ergaunerte Kreditkartennummer. Ebenfalls eingeschlossen in die Versicherung ist der rechtliche Beistand bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Käufen bei Onlinehändlern. Auch soll die Versicherung Unterstützung bieten, wenn die im Haushalt lebenden Kinder der versicherten Familienangehörigen Filme oder Musik aus dem Internet illegal downloaden oder auf andere Weise eventuell auch unbewusst gegen das Urheberrecht verstoßen.

Verbraucherschützer monieren allerdings, dass die von der Arag als „neu“ angepriesenen Leistungen so neu nicht sind. Es gibt bereits Tarife anderer Versicherungsgesellschaften, die den Rechtsschutz auf diesem Gebiet beinhalten. Auch sind die Leistungen des Tarifs web@ktiv teilweise stark eingeschränkt. So zahlt die Arag beispielsweise nur Kosten für die Internet-Löschung von 100 Euro pro Fall und 1000 Euro insgesamt pro Jahr. Die Police der Arag kostet 9,90 Euro pro Monat für Familien und 8,42 Euro pro Monat für Unverheiratete (mit oder ohne Kinder).

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