Zahlt eine Hausratversicherung den Verlust eines Handys?
Erich Aiwanger
Fast jeder Deutsche besitzt heute mindestens ein Handy. Da stellt sich natürlich die Frage, ob der Verlust des Mobiltelefons durch eine Hausratversicherung abgedeckt ist oder nicht.
Viele Verbraucher werden verunsichert, da es mittlerweile eine ganze Reihe von Angeboten gibt, die eine spezielle Handyversicherung anbieten. Es gibt heute ja fast nichts mehr, was man nicht versichern könnte. Nur, wie sinnvoll ist es, eine solche Handyversicherung abzuschließen? Die Versicherung soll immer dann einspringen, wenn das Handy abhanden kommt. Dabei gehen die Besitzer des Mobiltelefons davon aus, dass der Versicherer immer dann Ersatz leistet, wenn das Handy gestohlen wird, man es verliert oder liegen lässt. Die Versicherungsleistung soll dann entweder in der Zahlung einer Entschädigung oder durch ein Ersatzhandy bestehen. Aber wie es mit solchen speziellen Versicherungen fast immer ist, man sollte zunächst den jährlichen Beitrag mit dem eigentlichen Wert seines Handys ins Verhältnis setzen. Hinzu kommt die Betrachtung, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass man bei den eigenen Nutzungsgewohnheiten mit einem Verlust des Geräts rechnen muss.
Oft ist eine "normale" Hausratsversicherung hierfür ausreichend, da sich das mögliche Risiko eines Verlußtes im Regelfall in Grenzen hält. Zu beachten ist dann allerdings, dass die Hausratsversicherung auch für Hausrat außerhalb des Hauses bzw. der Wohnung haftet (Außenversicherung).
Hat man sich trotzdem für die Handyversicherung entschieden, sollte man genau auf eventuelle Vertragsklauseln achten. Einige Versicherer fordern einen sicheren persönlichen Gewahrsam für das Mobiltelefon. Das bedeutet, dass die Versicherungsleistung nur dann fällig wird, wenn das Gerät aus einer gesicherten Umgebung entwendet wird. Nach aktueller Rechtsprechung zählt dazu nicht die Aufbewahrung in einer geschlossenen Handtasche.