Ratgeber
Öltankhaftpflichtversicherung
Die Öltankhaftpflichtversicherung, welche man in Fachkreisen auch Gewässerschadenhaftpflichtversicherung nennt, ist für jeden Besitzer eines Öltanks wichtig, denn er haftet unbegrenzt für Schäden, die durch auslaufendes Öl entstehen. Das sind häufig Gewässerschäden, die schwerwiegende Personen-, Sach- und Vermögensschäden nach sich ziehen können. Die Haftung besteht unabhängig davon, ob ein Schaden schuldhaft entstanden ist, ebenso entbindet die
Versicherung nicht von der Pflicht, den Öltank zu warten und zu kontrollieren. Schäden an
Öltanks können jedoch unbemerkt auftreten, vor allem wenn der Öltank - wie in vielen Fällen - unterirdisch aufgestellt wird. Ehe ein Schaden bemerkt wird, kann er schon sehr groß geworden sein. Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen hinsichtlich der Sinnhaftigkeit einer
Öltankhaftpflichtversicherung finden sich im Wasserhaushaltsgesetz.
Welche Leistungen bietet eine Öltankhaftpflichtversicherung?
Die Öltankhaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von
Personen-, Sach- und Vermögensschäden und kann bei vielen Versicherern in einer
Deckungshöhe bis 10 Millionen Euro und bei Bedarf darüber abgeschlossen werden.
Der Besitzer des Öltanks ist damit umfassend abgesichert. Bei einer Gewässerbelastung mit anschließendem Personenschaden wäre es für den Besitzer ohne eine Öltankhaftpflichtversicherung bei normalen Einkünften nicht mehr möglich, die Schäden zu regulieren. Bei Sachschäden kommt die Öltankhaftpflichtversicherung auch für die immensen Entsorgungskosten von kontaminiertem Erdreich auf.
Worauf sollte ich beim Abschluss achten?
Wenn Sie eine Öltankhaftpflichtversicherung bzw. Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abschließen, achten Sie insbesondere auf eine ausreichende Deckungssumme, 10 Millionen Euro werden so gut wie durchweg empfohlen. Des Weiteren muss die Öltankhaftpflichtversicherung in ihren AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) den Gegebenheiten Ihres Tanks vor Ort
entsprechen, also seiner Größe und auch der Art der Aufstellung (ober- oder unterirdisch).
Auch kann die Öltankhaftpflichtversicherung Schäden an Nachbargebäuden mit abdecken, das ist insbesondere bei oberirdisch aufgestellten Tanks bedeutsam. Sofern es sich um einen selbstgenutzten Tank (Immobilie ist nicht vermietet) handelt, kann man den Öltank unter Umständen in die Privathaftpflichtversicherung mit einschließen. Handelt es sich um eine Vermietung, kommt man um eine Öltankhaftpflichtversicherung nicht herum.
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