Absturz von Luftfahrzeugen

 

Lexikon zur

Hausratversicherung

 

 

Der Absturz von Luftfahrzeugen, ihrer Teile oder ihrer Ladung ist eine versicherte Gefahr der Hausratversicherung.

Der Begriff des Luftfahrzeugs ist im Luftverkehrsgesetz definiert und dort weit gefasst. Gemeint sind nicht nur Flugzeuge und Hubschrauber, sondern zum Beispiel auch Heißluftballons, Flugmodelle einschließlich Drohnen sowie Satelliten und Raumfahrzeuge. Die in älteren Bedingungswerken noch enthaltene Einschränkung auf bemannte Flugkörper ist in aktuellen Produkten gestrichen.

Abgrenzungsprobleme vermeiden

Schäden durch Luftfahrzeugabsturz sind zwar selten, bergen aber regelmäßig eine Abgrenzungsproblematik, wenn Versicherungsschutz nur gegen Feuer und Explosion besteht: Sind die Schäden bereits vor dem Brand des Flugzeugwracks entstanden (sogenannte Trümmerschäden)? Sie wären ohne speziellen Einschluss nur versichert, wenn der Absturz selbst Folge eines Brandes oder einer Explosion an Bord ist. Diesen Schwierigkeiten gehen die Versicherer zum Nutzen ihrer Kunden aus dem Weg, indem sie Absturz von Luftfahrzeugen zur versicherten Gefahr erklären. Trümmerschäden sind damit auch ohne Brand oder Explosion ersatzpflichtig.

Hausratversicherung vergleichen

« zurück

Hat Ihnen der Inhalt gefallen?: