Außenversicherung Hausratversicherung
Die Hausratversicherung schützt die Gegenstände des Versicherungsnehmers oder von
einer mit ihm in einer häuslichen Gemeinschaft lebenden Person, welche sich
innerhalb des versicherten Ortes (zum Beispiel eine Wohnung) befinden.
Aber auch Eigentum, das eine Zeit lang außerhalb des Versicherungsortes aufbewahrt wird (beispielsweise während Reisen im Hotel), ist durch die sogenannte Außenversicherung weltweit (eingeschränkt) versichert. Dieser Versicherungsschutz tritt dann in Kraft, wenn sich die Gegenstände „vorübergehend außerhalb“ befinden. Bei vielen Hausratversicherungen deckt die Außenversicherung einen Zeitraum von bis zu drei Monaten und eine Summe von maximal zehn Prozent der Versicherungssumme der Hausratversicherung ab. Sofern Sie großen Wert auf diese Außenversicherung legen, kann man bei manchen Anbietern sowohl den Zeitraum, als auch die max. Entschädigungssumme erhöhen.
Ausnahme besteht bei Auszubildenden, Zivil- und Wehrdienstleistenden: halten
sich Versicherungsnehmer bzw. eine mit ihm in einer häuslichen
Lebensgemeinschaft lebende Person auf Grund der Ausbildung bzw. des Wehr-
oder Zivildienstes an einem anderen Ort auf, so gilt in diesen Fällen der
Zeitraum so lange als vorübergehend bis dort ein eigenständiger Hausrat
aufgebaut wird.
Bei Beschädigungen des Hausrats, welche durch Sturm oder Hagel entstanden sind,
müssen sich die Gegenstände in einem Gebäude befunden haben. Andernfalls kann
hier kein Versicherungsschutz durch die Außenversicherung übernommen werden.
Den Hausrat einer Zweit- oder Ferienwohnung deckt dagegen die Außenversicherung
nicht ab. Hierfür muss eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden.
