Diensthaftpflicht Versicherung

 

Lexikon zur

Privathaftpflichtversicherung

 

 

Die Privathaftpflichtversicherung bezieht sich, wie der Name schon sagt, auf viele Haftungsrisiken des Kunden und mitversicherter Angehöriger in ihrer Eigenschaft als Privatpersonen. Berufliche Risiken sind grundsätzlich nicht versichert. Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst bieten aber einige Versicherer die Möglichkeit, Ansprüche aus der dienstlichen Tätigkeit in den Versicherungsschutz einzuschließen. Sie wird nicht separat abgeschlossen, sondern ist eine Zusatzdeckung zur Privathaftpflichtversicherung, für die in der Regel ein geringer Beitragszuschlag fällig wird.

Teure Schäden aus Amtspflichtverletzungen

Arbeitnehmer haften für Fehler, die sie im Beruf begehen. Zwar ist die Haftung nach der gängigen Rechtsprechung begrenzt, aber zwei oder drei Monatsgehälter Schadensersatz bedeuten für die Haushaltskasse schon einen gewaltigen Einschnitt. Im öffentlichen Dienst ist das nicht anders. Eine Fehlentscheidung in der Verwaltung oder, viel schlimmer, ein Kind das sich auf einer Klassenfahrt verletzt – trifft den Mitarbeiter bzw. Lehrer ein Verschulden, wird es vermutlich teuer. Nicht immer ist die Sachlage eindeutig. Die Diensthaftpflichtversicherung hilft Ihnen auch, wenn Sie sich gegen unberechtigte Forderungen verteidigen müssen.

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