Dynamik

 

Lexikon zu

Versicherungen allgemein

 

 

Versicherungsverträge bestehen oft über viele Jahre oder sogar Jahrzehnte. In dieser Zeit ändern sich die Kaufkraftverhältnisse deutlich. Verschiedene Dynamik-Modelle sorgen dafür, dass der Versicherungsschutz nicht schleichend entwertet wird und dass ein angemessenes Verhältnis zwischen Leistung und Beitrag erhalten bleibt.

Anpassung von Versicherungssummen und Beiträgen

Bei sogenannten Summenversicherungen wird im Leistungsfall eine fest vereinbarte Entschädigung fällig, ohne dass ein konkreter Schaden nachgewiesen werden muss. Die bekanntesten Vertreter dieser Versicherungsart sind die Unfallversicherung und die Lebensversicherung. Die Dynamik bezieht sich hier auf die Versicherungssumme (VS). Sie wird entweder als Prozentsatz vereinbart oder richtet sich nach Rechengrößen der Sozialversicherung, meist dem Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der Beitrag ändert sich proportional zur Versicherungssumme, wobei in der Lebensversicherung auch das jeweilige Lebensalter zu berücksichtigen ist. Mit der Dynamik wird sichergestellt, dass eine Versorgung auch nach Jahrzehnten noch dem ursprünglich vereinbarten Geldwert entspricht.

In der Sachversicherung werden die Versicherungssummen dynamisch angepasst, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Sie würde zu Leistungskürzungen führen, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der Versicherungswert. Basis der Anpassung sind Indizes des Statistischen Bundesamtes, zum Beispiel der Baupreisindex oder der Hausratindex

In der Haftpflichtversicherung gibt es keine Unterversicherung (siehe Erstrisikoversicherung). Gleichwohl hat die Inflation auch hier einen Einfluss, weil die vereinbarte Versicherungssumme durch teurere Schäden immer stärker ausgeschöpft wird. Die Dynamik besteht hier in einer Beitragsanpassung, die von einem unabhängigen Treuhänder ermittelt wird. Beitragserhöhungen kann der Versicherer an seine Kunden weitergeben, Beitragssenkungen müssen Ihnen zugutekommen.


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