Gewerblich genutzte Räume Hausratversicherung

Hausratversicherung Vergleich Wird ein Raum ausschließlich gewerblich genutzt, dann sind die Gegenstände, welche sich darin befinden, im Regelfall nicht im Versicherungsschutz der Hausratversicherung inbegriffen. Diese versichert nämlich nur den Hausrat in privat genutzten Räumen sowie Nebengebäuden. Da gewerblich genutzte Räume nicht darunter fallen, können sich darin befindliche Gegenstände nicht über eine Hausratversicherung geschützt werden.

Hat man zum Beispiel einen Büroraum innerhalb seiner Wohnung über ein eigens Gewerbe angemeldet oder betreibt in einigen Räumlichkeiten seines privaten Wohnhauses eine Arztpraxis, ein Nagelstudio oder ähnliches, dann muss das Eigentum, welches sich darin befindet über eine gewerbliche Inhaltsversicherung abgesichert werden.

Anders verhält es sich, bei privaten Arbeitszimmern. Muss man zum Beispiel lediglich abends eine Präsentation für die Firma vorbereiten oder als Lehrer am Schreibtisch Klassenarbeiten korrigieren und die nächsten Schulstunden vorbereiten, dann ist dies keine gewerbliche Nutzung im engen Sinne. Der Hausrat im privaten Arbeitszimmer ist daher über die Hausratversicherung meist geschützt.

Abweichend hiervon gibt es jedoch ein paar Anbieter, welche auch den Hausrat in ausschließlich gewerblich genutzten Räumen über die Hausratversicherung abdecken. Hier ist jedoch meist Bedingung, dass in diesen Räumen keine Besucher/Kunden empfangen werden und keine Angestellten beschäftigt sind. Zudem ist die Versicherungssumme meist nur begrenzt.
Welche diesen Schutz anbieten, erfahren Sie gerne auf telefonische Nachfrage.