Gewerbliche Nutzung

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

 

Ob Wohngebäude, die in Teilen gewerblich genutzt werden, über die Wohngebäudeversicherung versicherbar sind, entscheiden die Versicherer in ihren jeweiligen Annahmerichtlinien. Manche versichern nur reine Wohngebäude, andere erlauben einen Gewerbeanteil bis 50 %.

Die Beitragsberechnung nach der Wohnfläche funktioniert dann allerdings nicht. Entweder wird die Fläche der gewerblichen Nutzung einbezogen, oder es wird eine andere Methode der Wertermittlung angewendet.

Mögliche Gefahrenerhöhung beachten

Während eine Nutzung als Büro, zum Beispiel als Steuerberater oder Rechtsanwalt, das Risiko für die Versicherung gegenüber einem reinen Wohnhaus kaum erhöhen dürfte, kann das Vorhandensein anderer Betriebe zu einem Beitragszuschlag führen. Das gilt insbesondere, wenn die Betriebe feuergefährliche Arbeiten durchführen oder über eine umfangreiche wasserführende Installation verfügen.

Kommt während der Vertragslaufzeit eine gewerbliche Nutzung hinzu oder ändert sich die Betriebsart, müssen Sie Ihren Versicherer darüber vorher informieren. Ansonsten kann es zu Leistungskürzungen im Schadenfall kommen.

Der Ersatz von Mietausfall bzw. die Entschädigung des ortsüblichen Mietwerts im Schadenfall erfolgt nur für Wohnräume.

Wird das Gebäude überwiegend/vollständig gewerblich genutzt oder bietet der Versicherer aufgrund der Nutzungsart/Tätigkeit keinen Schutz über eine Wohngebäudeversicherung an, muss das Gebäude über eine Gebäudeversicherung für Gewerbe abgesichert werden.

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