Gnadenbrotpferde

 

Lexikon zur

Pferdehaftpflichtversicherung

 

 

Der Gnadenhof ist so etwas wie das Seniorenheim für Pferde. Kann ein Pferd aufgrund von Alter oder Krankheit nicht mehr für seinen ursprünglichen Haltungszweck wie Ausritt, Kutschfahrten oder Zucht verwendet werden, schicken verantwortungsvolle Besitzer das Tier in die Rente, gewähren ihm ein Gnadenbrot.

Die Kosten dafür darf man nicht unterschätzen. Das Tier braucht eine artgerechte Haltung, die individuell sehr verschieden sein kann. Impfungen sind regelmäßig durchzuführen, und je nach Gesundheitszustand fallen auch erhebliche weitere Behandlungskosten beim Tierarzt an.

Sparen können Sie aber glücklicherweise bei der Pferdehaftpflichtversicherung. Werden ältere Tiere nur noch als Gnadenbrotpferde oder Beistellpferde verwendet, reduziert sich das Risiko und damit auch der Versicherungsbeitrag.

Auf die Versicherung nicht ganz verzichten

Gänzlich kündigen sollten Sie die Pferdehaftpflichtversicherung für Gnadenbrotpferde aber nicht. Gewisse Risiken bestehen nach wie vor und sind sogar erhöht, zum Beispiel wenn das Tier schreckhaft geworden ist. Dann besteht die Gefahr eines Ausbruchs mit anschließenden Flurschäden.

Je nach Gesundheitszustand ist auch ein ungewollter Deckakt möglich. Denken Sie bitte auch daran, dem Versicherer gelegentliche Aktivitäten wie Ausritte mitzuteilen, damit der Versicherungsschutz entsprechend gestaltet werden kann und keine Deckungslücken entstehen.

Pferdehaftpflichtversicherung vergleichen

« zurück

Hat Ihnen der Inhalt gefallen?: