Leitungswasserschaden Hausratversicherung
Tritt Leitungswasser nicht bestimmungsgemäß aus den Rohren
der Wasserversorgung, damit verbundenen Einrichtungen, Wasser führenden Anlagen
oder Schläuchen aus, so können schnell Beschädigungen am Hausrat entstehen.
Auch aus Heizungen und Klimaanlagen austretendes Leitungswasser kann Schäden am
Eigentum verursachen. Hierfür kommt die Hausratversicherung auf. Auch
entstandene Kosten von Frostschäden in Wasser führenden Systemen oder Schäden
durch Dampf und Wärme leitende Flüssigkeiten ersetzt die Hausratversicherung.
Dagegen kommt sie nicht für Wasserschäden, welche durch Plansch- und Reinigungswasser, Grundwasser oder Hochwasser verursacht worden sind, auf. Wird ein Leitungswasserschaden durch einen Erdrutsch oder Erdfall verursacht, bezahlt die Hausratversicherung ebenfalls nicht. Nur wenn das Leitungswasser den Erdrutsch hervorgerufen hat, springt die Hausratversicherung ein. Ebenso besteht Versicherungsschutz, wenn durch einen Rohrbruch Leitungswasser einen Rückstau hervorgerufen hat und auf diese Weise Hausrat beschädigt wird.
Wer ein Aquarium oder Wasserbett besitzt, der muss sich erkundigen, ob hierfür Versicherungsschutz über die Hausratversicherung besteht, denn auch austretende Flüssigkeiten daraus zählen ebenfalls nicht zu einem Leitungswasserschaden.
