Motorboot

 

Lexikon zur

Privathaftpflichtversicherung

 

 

Der Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung für Schäden aus der Nutzung von Motorbooten ist bei den einzelnen Versicherungsunternehmen sehr unterschiedlich geregelt.

Sind Sie im Wassersport aktiv, sollten wir gemeinsam Ihre Verträge prüfen und gegebenenfalls optimieren, da sich die Konditionen in neueren Verträgen oft gravierend verbessert haben. Sprechen Sie bitte auch mit uns, wenn Sie kein eigenes Boot besitzen, sondern fremde Boote nutzen.

Unterscheidung zwischen eigenen und fremden Booten

Bei Motorbooten gibt es in der Regel Begrenzungen hinsichtlich der Motorleistung (analog der Segelfläche bei Segelbooten). Bei eigenen Booten liegt diese Grenze eher niedrig, zum Beispiel bei 25 PS. Darüber hinaus ist es sinnvoller, eine eigene Wassersport-Haftpflichtversicherung abzuschließen und den Beitrag risikogerecht nach dem jeweils vorhandenen Boot zu kalkulieren.

Wer gelegentlich im Urlaub ein fremdes Boot fährt, ist in der Regel über den Vermieter bereits versichert. Außerdem betrifft es nur kurze Zeiträume in Jahr. Deshalb kann die Deckung hier großzügiger ausfallen, bei manchen Unternehmen sogar unbegrenzt hinsichtlich der Motorleistung.

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