Neuwertversicherung

 

Lexikon zur

Hausratversicherung

 

 

Die Hausratversicherung ist in ihrer aktuellen Form uneingeschränkt als Neuwertversicherung ausgestaltet. Das bedeutet, alle Sachen werden bei Zerstörung oder Abhandenkommen mit ihrem Neuwert ersetzt, Reparaturkosten bei beschädigten Sachen bis zu dieser Höhe. Der Gegensatz zum Neuwert ist der Zeitwert. Das ist der Neuwert, vermindert um einen Anteil für Alter und Abnutzung.

Ältere Hausratversicherungen sehen Entwertungsgrenzen vor. Zum Beispiel wurde Wäsche, die älter ist als drei oder fünf Jahre ist, nur zum Zeitwert entschädigt, oder generell alle Sachen, deren Zeitwert geringer ist als der halbe Neuwert. Bei allen anderen Hausratgegenständen war die Zahlung des Neuwertanteils davon abhängig, dass die Verwendung der Entschädigung zur Wiederbeschaffung nachgewiesen wurde.

Bereicherung wird akzeptiert

Solche Beschränkungen gehören der Vergangenheit an. Die Versicherer nehmen in Kauf, dass ihre Kunden durch den Schadenfall besser gestellt werden, wenn sie statt der verbrannten oder gestohlenen alten Sachen nun Neuware erhalten. Andererseits muss man auch sehen, dass zum Beispiel ein gebrauchter Fernseher noch jahrelang seinen Dienst getan hätte und nur durch den Schadenfall die Notwendigkeit zum Ersatz entstanden ist, obwohl der Kunde dafür vielleicht noch gar nicht gespart hat.

Grundsätzlich steigert eine Neuwertversicherung das sogenannte subjektive Risiko, einen Versicherungsfall vorzutäuschen oder absichtlich herbeizuführen. Es mag verlockend sein, ein altes Fahrrad verschwinden zu lassen, um es dann als gestohlen zu melden und von der Versicherung ein neues Rad bezahlt zu bekommen. Bedenken Sie aber: Das Vortäuschen einer Straftat ist mit Gefängnis bis zu drei Jahren bedroht, Versicherungsbetrug bringt sogar bis zu fünf Jahre Haft. Da wird das neue Fahrrad lange ungenutzt bleiben.

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