Obliegenheiten

 

Lexikon zu

Versicherungen allgemein

 

 

Obliegenheiten sind Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag, die Sie als Kunde erfüllen müssen, wollen Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung nicht gefährden. Der Versicherer kann das Erfüllen von Obliegenheiten nicht vor Gericht durchsetzen, anders als beispielsweise bei einem ausstehenden Beitrag, den er einklagen kann. Aber er darf Ihnen bei einer schuldhaften Obliegenheitsverletzung möglicherweise die Entschädigung verweigern.

Deutlich wird das etwa an der Obliegenheit zur Schadenanzeige: Zwar kann der Versicherer Sie nicht zwingen, einen Schaden unverzüglich zu melden. Tun Sie das aber nicht, gibt es auch kein Geld. Das Erfüllen von Obliegenheiten liegt also ganz in Ihrem Interesse.

Regelungen im Gesetz und in den Bedingungen

Obliegenheiten sind teilweise im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthalten, teilweise auch in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

Oft handelt es sich um Anzeigepflichten oder Sicherheitsvorschriften. Unterschieden werden Obliegenheiten vor dem Vertragsabschluss (besonders die vorvertragliche Anzeigepflicht), während der Laufzeit (zum Beispiel das Verbot von Gefahrerhöhungen oder die Pflicht zur regelmäßigen Wartung einer Einbruchmeldeanlage) und nach Eintritt eines Versicherungsfalls (zum Beispiel die Pflicht zur unverzüglichen Meldung des Schadens, zur Schadenminderung und zum Einreichen von Nachweisen).

Die Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen sind unterschiedlich und auch vom Grad des Verschuldens abhängig. Denkbar sind vor allem Kündigung des Vertrags sowie Leistungskürzungen bis hin zur vollständigen Leistungsfreiheit.


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