Schadenabwendungskosten Hausratversicherung
Entsteht ein Schaden ist der Versicherungsnehmer verpflichtet alles Notwendige zu tun,
um den Schaden abzuwenden oder aber das Ausmaß von diesem möglichst gering zu
halten und es nicht noch zu vergrößern (Schadenabwendungskosten).
So muss z. B. bei einem Feuerausbruch, sofern der Brand nicht sofort selbst gelöscht werden kann, sofort die Feuerwehr alarmiert werden und bei einem Einbruchdiebstahl umgehend die Polizei informiert werden. Ganz gleich, ob die Maßnahmen, welche hierzu ergriffen werden, zum Erfolg führen oder nicht, werden Schadenabwendungskosten von der Hausratversicherung übernommen.
Ein Beispiel:
Angenommen man stellt seinen Hausrat auf offene Straße, weil ein Wohnungsbrand entstanden
ist, und es beginnt plötzlich zu regnen oder aber das Eigentum wird von anderen
Personen gestohlen, dann ersetzt die Versicherung die daraus resultierenden
Kosten. Denn man hat schließlich hierbei versucht, das Eigentum vor Feuer zu
schützen und den Schaden auf diese Weise zu vermindern. Somit handelt es sich
dann um Schadenabwendungskosten, die entstanden sind. Dass die ergriffene
Maßnahme nicht erfolgreich gewesen und
der Hausrat also trotzdem beschädigt oder entwendet worden ist, spielt dabei
dann keine Rolle.
