Schadenersatz - Rechtsschutz

 

Lexikon zur

Rechtsschutzversicherung

 

 

Der Schadenersatz-Rechtsschutz leistet immer dann, wenn Ihnen ein anderer einen Schaden zufügt und Sie Ansprüche gegen den Schädiger durchsetzen möchten.

Das kommt im Alltag sehr häufig vor: Sie sind unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, aber die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt nicht. Ihr mitversichertes Kind wird bei einem Fußballspiel durch ein hartes Foulspiel des Gegners verletzt, Sie fordern deswegen Schmerzensgeld. Sie rutschen im Winter aus, weil Ihr Nachbar den Gehweg nicht geräumt hat. Durch eine ärztlichen Kunstfehler wird Ihre Gesundheit beeinträchtigt, Sie verlangen Verdienstausfall und Schmerzensgeld.

Abgrenzung zum Vertrags-Rechtsschutz und zur Haftpflichtversicherung

Der Schadenersatz-Rechtsschutz wird durch die Leistungsart Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht sinnvoll ergänzt. Während es im Schadensersatzrecht um die Verletzung gesetzlich geschützter Rechte geht, also zum Beispiel um die Gesundheit und das Eigentum, geht es im Vertrags-Rechtsschutz um Ansprüche aus Verträgen. Wird Ihr Auto bei einem Verkehrsunfall beschädigt, fällt das unter den Schadenersatz-Rechtsschutz. Verpfuscht dagegen Ihre Werkstatt das Fahrzeug bei einer Reparatur, greift der Vertrags-Rechtsschutz.

Während die Rechtsschutzversicherung für Sie da ist, wenn Sie selbst aktiv Schadensersatz fordern, schützt Sie die Haftpflichtversicherung, wenn umgekehrt gegen Sie Ansprüche erhoben werden. Diese Funktion nennt man passiven Rechtsschutz.

Rechtsschutzversicherung vergleichen

« zurück

Hat Ihnen der Inhalt gefallen?: