Selbstbeteiligung

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

 

Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung an jedem Schadenfall kann der Versicherungsnehmer den zu zahlenden Beitrag bei der Wohngebäudeversicherung deutlich reduzieren. Die Versicherer gewähren erhebliche Rabatte, denn je nach Vertragsgestaltung sparen sie nicht nur Teile der Entschädigung, sondern müssen sich nicht um die kostenintensive Regulierung von Kleinstschäden kümmern.

Die Selbstbeteiligung kann entweder in Prozent oder als absoluter Betrag vereinbart werden. Auch Kombinationen beider Verfahren sind möglich. Eine rein prozentuale Selbstbeteiligung, zum Beispiel 10 % des Schadens, ist nicht empfehlenswert. Erstens wirkt sie nicht auf die Schadenregulierungskosten, da der Versicherer sich weiter mit jedem Schaden beschäftigen muss. Zweitens erreicht die prozentuale Selbstbeteiligung bei großen Schäden sehr schnell Beträge, die die Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers übersteigen. Besser ist ein fester Betrag, zum Beispiel 500 Euro. Schäden unter 500 Euro werden gar nicht gemeldet, höhere Schäden werden entweder komplett bezahlt (Integralfranchise), oder die Entschädigung wird um die Selbstbeteiligung gekürzt (Abzugsfranchise).

Eine weitere Möglichkeit ist die Verknüpfung einer prozentualen Selbstbeteiligung mit fixen Unter- und Obergrenzen, zum Beispiel 10 %, mindestens 250 Euro, höchstens 1.000 Euro. Eine solche Konstruktion ist bei vielen Versicherern für die erweiterte Elementarversicherung üblich.

Selbstbeteiligung als Sanierungsansatz

Bei den Gefahren Leitungswasser, Rohrbruch und Sturm treten Schäden ab einem bestimmten Gebäudealter deutlich häufiger auf. Die Versicherer versuchen, in ihrem Bestand Verträge zu identifizieren, bei denen möglicherweise Instandhaltungsmängel vorliegen und deren Fortsetzung zu den aktuellen Konditionen nicht mehr wirtschaftlich ist.

Solche Sanierungsmaßnahmen werden auch im Interesse der anderen Versicherten durchgeführt, die ihren Versicherungsschutz zu einem angemessenen Beitrag erhalten sollen. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung bis zur Durchführung notwendiger Instandsetzungsmaßnahmen ist eine sinnvolle Alternative zu Beitragserhöhungen oder gar zur Kündigung des Vertrags.

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