Versicherungsbeginn

 

Lexikon zu

Versicherungen allgemein

 

 

Der Versicherungsbeginn wird im Versicherungsschein, bzw. Police dokumentiert. Dort steht ein konkretes Datum. In neuen Verträgen beginnt die Versicherung meist um 0 Uhr dieses Tages, in älteren Bedingungen ist dagegen oft 12 Uhr mittags als Versicherungsbeginn vereinbart. Der hier genannte Beginn heißt in der Fachsprache technischer Versicherungsbeginn.

Er ist vor allem maßgeblich für die Dauer einer Versicherungsperiode (des Versicherungsjahres). Hiernach werden zum Beispiel Kündigungsfristen (siehe Laufzeit) und der Zeitraum der Beitragserhebung berechnet. Der technische Versicherungsbeginn ist meist nicht identisch mit dem formellen Beginn, also dem Zeitpunkt, zu dem der Vertrag rechtswirksam geschlossen wurde.

Entscheidend ist der materielle Versicherungsbeginn

Aus Kundensicht besonders wichtig ist der Zeitpunkt, ab dem tatsächlich Versicherungsschutz besteht, der Versicherer also für einen eventuellen Schadenfall leistet. Das ist der materielle Versicherungsbeginn.

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) besteht Versicherungsschutz erst nach Zahlung der Erstprämie. Davon weichen aber viele Versicherer zugunsten des Kunden ab, sodass der technische und der materielle Versicherungsbeginn zusammenfallen (siehe Prämie).

In einigen Versicherungszweigen gibt es aber Wartezeiten, zum Beispiel für bestimmte Leistungsarten in der Rechtsschutzversicherung sowie in der Privaten Krankenversicherung. Sie verschieben den materiellen Versicherungsbeginn.


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