Anwaltswechsel

 

Lexikon zur

Rechtsschutzversicherung

 

 

Die meisten Rechtsschutzversicherer gewähren ihren Kunden das Recht der freien Anwaltswahl. Nur in einigen besonders preisgünstigen Verträgen wird dieses Recht auf einen bestimmten Kreis von Anwälten eingeschränkt. Haben Sie sich einmal entschieden, müssen Sie in der Regel auch bei diesem Anwalt bleiben. Ein Anwaltswechsel verursacht nämlich Mehrkosten, für die die Rechtsschutzversicherung nicht aufkommen muss.

Problemlos möglich ist ein Anwaltswechsel nur dann, wenn der neue Anwalt zusichert, dass dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen. Bitten Sie Ihre Rechtsschutzversicherung, mit dem neuen Anwalt Kontakt aufzunehmen und sich eine solche Zusicherung geben zu lassen.

Anwaltswechsel bei objektiver Notwendigkeit möglich

Fragen Sie Ihren Versicherer auch, wenn Sie gute Gründe haben, den Anwalt trotz entstehender Zusatzkosten zu wechseln. Schließlich haben Sie beide ein gemeinsames Interesse, den Prozess zu gewinnen, denn das macht die Sache auch für den Versicherer günstiger.

Ein ganz allgemeiner Hinweis auf Vertrauensverlust oder Zweifel an der Kompetenz des Anwalts dürften nicht reichen, um einen Anwaltswechsel auf Kosten des Versicherers vornehmen zu dürfen. Wird dem Anwalt aber beispielsweise seine Zulassung entzogen oder ist er langfristig erkrankt, sodass er sein Mandat nicht mehr ausüben kann, besteht eine sogenannte objektive Notwendigkeit zum Anwaltswechsel, die der Rechtsschutzversicherer anerkennen wird.

Rechtsschutzversicherung vergleichen

« zurück

Hat Ihnen der Inhalt gefallen?: