Aquarium

 

Lexikon zur

Hausratversicherung

 

 

Wasser aus Aquarien ist in modernen Bedingungswerken dem Leitungswasser gleichgestellt. Zerbricht die Scheibe eines Aquariums, ist der daraus entstehende Leitungswasserschaden zum Beispiel an Teppichen und Möbeln also versichert. Kein Versicherungsschutz besteht dagegen für den Inhalt des Aquariums. Das ergibt sich aus der Definition der versicherten Gefahr Leitungswasser. Fische verenden nämlich wegen Wassermangels, nicht durch das ausgetretene Wasser. Zerplatzt dagegen das Aquarium bei einem Brand, werden auch Fische, Pflanzen und dergleichen ersetzt.

Glasversicherung als Ergänzung

Eine wichtige Ergänzung der Hausratversicherung ist für alle Aquarianer die Glasversicherung. Sie ersetzt Bruchschäden – egal aus welcher Ursache – an allen ebenen Scheiben des Aquariums. Nicht versicherbar sind Hohlgläser, also zum Beispiel ein Goldfischglas, das aus einem Stück gefertigt ist.

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