Helmpflicht

 

Lexikon zur

Pferdehaftpflichtversicherung

 

 

Eine Helmpflicht für Reiter gibt es in Deutschland nicht. Ob der Helm oder die Reitkappe nach DIN sinnvoll sind, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Im Juni 2014 gab es ein richtungsweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Thema Fahrradhelm. Es ging um die Frage, ob einen Radfahrer ohne Helm ein Mitverschulden an den Unfallfolgen treffe, obwohl es auch hier keine Helmpflicht gibt. Der BGH hat die Frage im vorliegenden Fall verneint, unter anderem, weil es um die Teilnahme des Radfahrers am gewöhnlichen Straßenverkehr ging. Gleichwohl hat er darauf hingewiesen, dass ein Urteil auch anders ausfallen könnte, wenn ein Schutzhelm nach „allgemeinem Verkehrsbewusstsein“ zum eigenen Schutz zumutbar und erforderlich ist. Insbesondere für Rennradfahrer wäre also durchaus eine abweichende Beurteilung möglich.

Nun sind Drahtesel sicher nicht dasselbe wie Esel oder Pferde aus Fleisch und Blut. In gewisser Weise ist das Urteil dennoch übertragbar. Die Leistungen der Pferdehaftpflichtversicherung richten sich nach Gesetz und Rechtsprechung. Es ist durchaus vorstellbar, dass auch bei einem Reitunfall die Frage eines Mitverschuldens des Geschädigten, der keinen Helm getragen hat, vor Gericht ausdiskutiert werden muss. Als Versicherungsnehmer und Pferdehalter brauchen Sie sich darum aber keine Gedanken zu machen, denn die Haftpflichtversicherung zahlt nicht nur für berechtigte Forderungen, sondern weist auch unberechtigte oder überhöhte Ansprüche auf eigene Kosten zurück.

Die Unfallversicherung kann abweichende Regelungen treffen

Als Reiter tun Sie gut daran, ihren Kopf mit einer Reitkappe oder einem Helm vor schweren Verletzungen zu schützen. Erstens ist es Ihre Gesundheit, und das ist das Wichtigste. Zweitens: Müssen Sie Ersatzansprüche gegen den Pferdehalter oder einen anderen Verursacher durchsetzen, kommt der Streit um ein Mitverschulden gar nicht erst auf.

Es gibt übrigens Unfallversicherungen speziell für Reiter, die nicht an gesetzliche Haftungsfragen gebunden sind. Sie können deshalb problemlos bessere Leistungen gewähren, wenn Sie beim Sturz einen Helm getragen haben.

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