Schlüsselverlust

 

Lexikon zur

Privathaftpflichtversicherung

 

 

Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln bei umfassenden neueren Verträgen automatisch versichert, ansonsten oft gegen einen Mehrbeitrag einschließbar. Manche Versicherer begrenzen die Deckung auf private Schlüssel, also insbesondere die Schlüssel, die der Vermieter Ihnen als Mieter einer Wohnung überlassen hat.

Bei Eigentümern eines Einfamilienhauses ist der Schlüsselverlust dagegen nicht versichert, weil es sich nicht um fremde Schlüssel handelt. Sind Sie Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus, übernimmt der Versicherer in der Regel die Kosten für den Austausch der Schließanlage, wenn Sie einen eigenen Schlüssel verlieren, der auch für die Gebäudeeingangstür passt. Folgeschäden, etwa durch einen Einbruch mit Hilfe des verlorenen Schlüssels, sind nicht versichert.

Hohe Schäden wegen beruflicher Schlüssel

Viel wichtiger als die Versicherung gegen den Verlust privater Schlüssel ist die Ausweitung auf beruflich genutzte Schlüssel. Auch diese Deckung wird von vielen Versicherern in der Privathaftpflichtversicherung mittlerweile angeboten, obwohl sie der ansonsten nicht versicherten beruflichen Sphäre zuzuordnen ist. Weil die Schlösser von Geschäftsräumen oft Teil einer umfassenden Schließanlage sind, kann der Haftpflichtschaden bei Schlüsselverlust besonders groß sein.

Der Versicherungsschutz ist in der Regel durch einige Ausschlüsse begrenzt. Nicht versichert sind zum Beispiel Ansprüche wegen verlorener Tresorschlüssel oder wegen Schlüsseln, die Ihr Arbeitgeber zum Beispiel von Kunden erhalten hat und Ihnen weitergibt.

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