Sturmschäden

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

 

Sturm ist eine versicherte Gefahr in der Wohngebäudeversicherung. Definiert ist Sturm als eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufort-Skala.

Meteorlogisch gesehen bedeutet das stürmischen Wind mit einer Windgeschwindigkeit ab 62,97 km/h. Die Einschränkung auf wetterbedingte Luftbewegungen grenzt Sturm zum Beispiel von der Druckwelle einer Explosion oder einem Überschallknall ab.

Auskunft beim örtlichen Dachdecker

Ob für einen bestimmten Versicherungsort Windstärke 8 gegeben war, können die Versicherer bei Wetterdiensten nachfragen. Es kann aber sein, dass in bestimmten Lagen Sturm geherrscht hat, obwohl die nächstgelegene Messstation nur geringere Windgeschwindigkeiten registriert hat. Das kommt häufig vor bei Gebäuden auf Anhöhen, aber auch am Ende einer Straße, die wie ein Windkanal wirkt. Der Schaden ist dann trotzdem versichert, und es gelten verschiedene Beweiserleichterungen.

Zum Beispiel kann der Versicherungsnehmer bei einem Dachdeckerbetrieb vor Ort anfragen, ob zur fraglichen Zeit noch mehr Schäden angefallen sind. Oder er weist nach, dass sich das Dach vorher in einwandfreiem Zustand befunden hat und der Schaden deshalb nur durch Sturm entstanden sein kann.

Leistung bei Stürmschäden grundsätzlich immer erst ab Windstärke 8?

Mittlerweile gibt es auch bereits einige Anbieter von Wohngebäudeversicherungen, welche auf diese Klausel verzichten. Hier erhalten Sie Leistungen bei Stürmschäden egal welche Windstärke dazu geführt hat. Diese kundenfreundliche Vertragsgestaltung ist aber leider eher noch relativ selten am deutschen Markt zu finden. Sofern dies für Sie wichtig ist, sollten Sie speziell danach fragen.

Bestimmte Folgeschäden sind mitversichert

Der Versicherungsschutz in der Sturmversicherung bezieht sich nicht nur auf unmittelbare Sturmeinwirkung, sondern auch auf Folgeschäden, die entstehen, wenn der Sturm Äste, Dachpfannen oder andere Gegenstände gegen das versicherte Haus weht.

Das Eindringen von Witterungsniederschlägen ist versichert, wenn die Öffnungen durch Sturm entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen. Zerbricht also ein Fenster und es regnet herein, ist das ein Sturmschaden, wird das nicht richtig geschlossene Fenster nur aufgedrückt, dagegen nicht.

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