Wintergarten

 

Lexikon zur

Glasversicherung

 

 

Seinen Namen hat er vom Überwintern der Pflanzen, aber längst ist er ein Stück Wohnkultur geworden: der Wintergarten. Die wenigen Sonnenstrahlen des Winters reichen, um den Innenraum auch ohne zusätzliche Beheizung deutlich über die kalte Außentemperatur hinaus aufzuheizen. Voraussetzung sind große Glasflächen, die zwar Licht hereinlassen, die Wärmestrahlung aber nicht mehr hinaus.

Die Glasversicherung beinhaltet auch einen Wintergarten

Egal ob nachträglich verglaster Balkon oder eigenständiger Anbau, ein guter Wintergarten geht ins Geld. Von den Baukosten entfällt ein gehöriger Anteil auf die Glasscheiben. Und hier kommt die Glasversicherung ins Spiel.

Die Scheiben eines Wintergartens gehören zur Gebäudeverglasung. Sie sind in der Gebäude- bzw. Haushalt-Glasversicherung standardmäßig mitversichert. Da der Preis einer Glasversicherung nicht von der vorhandenen Gesamtfläche der Verglasung abhängt, lohnt sich diese Versicherung für die stolzen Besitzer eines Wintergartens also besonders.

Die Ursache eines Glasbruchs ist für den Versicherungsschutz beinahe egal. Eigene Ungeschicklichkeit, der missglückte Torschuss des Nachbarsjungen oder Temperaturschwankungen – die Glasversicherung zahlt, sobald ein Riss durch die gesamte Dicke einer Scheibe geht.

Ausgeschlossen sind zum Beispiel Schäden durch Feuer, Sturm oder Hagel, denn dafür kommt schon die normale Wohngebäudeversicherung auf.

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