Aufräumungskosten

 

Lexikon zur

Hausratversicherung

 

 

Nach einem größeren Schadenfall sind in der Regel auch umfassende Aufräumarbeiten in der Wohnung erforderlich. Die Versicherer ersetzen die hierfür entstehenden Kosten zusätzlich zum entstandenen Sachschaden. Besonders nach einem Brand können Aufräumungskosten in erheblicher Höhe anfallen. In jedem Haushalt gibt es eine ganze Menge Kunststoff, der beim Verbrennen giftige Rückstände hinterlässt. Die aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen tragen einem erhöhten Bewusstsein für Umweltschutz Rechnung. Brandschutt wird immer häufiger als gefährlicher Abfall eingestuft und muss entsprechend teuer entsorgt werden.

Achten Sie bei der Hausratversicherung deshalb auf ausreichenden Schutz auch für Aufräumungskosten. Üblicherweise werden sie in neuen Verträgen zusammen mit anderen versicherten Kosten bis zur Versicherungssumme und sogar 10 % darüber hinaus ersetzt. Durch dieses Extra ist sichergestellt, dass auch im Totalschadenfall noch Geld für das Aufräumen zur Verfügung steht.

Eigenleistung bringt Geld

In weniger gravierenden Fällen, zum Beispiel nach einem Wasserschaden, können Sie das Aufräumen der Wohnung auch selbst erledigen. Um ein wenig Wasser aufzuwischen, brauchen Sie keinen Sanierungsdienstleister. Der Versicherer spart dadurch Geld, und das kommt letztendlich auch der Beitragshöhe zugute. Notieren Sie, wie lange Sie, Freunde oder Nachbarn für das Aufräumen gebraucht haben. Für Ihre Eigenleistung zahlt der Versicherer nämlich eine kleine Anerkennung. Acht bis zehn Euro pro Stunde sind für einfache Arbeiten üblich.

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