Versicherungssumme (VS)

 

Lexikon zu

Versicherungen allgemein

 

 

In fast allen gängigen Versicherungszweigen wird die Leistung durch eine im Vertrag bezeichnete Versicherungssumme (VS) begrenzt. Zu den wenigen Ausnahmen gehören die Glasversicherung und die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung. Hier ist eine Versicherungssumme nicht erforderlich, da der mögliche Höchstschaden durch den Wert der versicherten Sache selbst – die Scheibe bzw. das Auto – eng begrenzt ist.

Die Versicherungssumme ist nicht nur Obergrenze der Leistung, sondern zugleich auch Maßstab für die Beitragsberechnung.

Schadenversicherung und Summenversicherung

Grundsätzlich kann die Versicherungssumme zwischen dem Versicherer und dem Kunden frei vereinbart werden. Sie sollte aber dem tatsächlichen Bedarf angemessen sein. In manchen Versicherungszweigen ist ein konkreter Geldbedarf nicht oder nur schwer feststellbar, zum Beispiel in der Unfall- und der Lebensversicherung. Hier gilt das Prinzip der abstrakten Bedarfsdeckung. Das bedeutet, eine Versicherungssumme wird im Voraus fest vereinbart und im Leistungsfall gezahlt – je nach Bedingungen gestaffelt, so in der Unfallversicherung nach dem Invaliditätsgrad. Dieses Prinzip heißt Summenversicherung.

Der Gegensatz zur Summenversicherung heißt Schadenversicherung. Hier gilt das Prinzip der konkreten Bedarfsdeckung – bezahlt wird ein nachgewiesener, in Geld messbarer Schaden. Hausrat-, Gebäude- und Haftpflichtversicherungen sind ebenso Beispiele für eine Schadenversicherung wie die Private Krankenversicherung.

Zur Bedeutung der Versicherungssumme in der Schadenversicherung siehe auch Unterversicherung und Erstrisikoversicherung.


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