Unterversicherung

 

Lexikon zu

Versicherungen allgemein

 

 

Sie entsteht, wenn in einer sogenannten Vollwertversicherung die Versicherungssumme (VS) geringer ist als der Versicherungswert. Fast alle gängigen Sachversicherungen sind Vollwertversicherungen. Das Wort besagt, dass alle Sachen mit ihrem vollen Wert versichert werden müssen, also zum Beispiel mit dem Neuwert aller Hausratgegenstände in der Hausratversicherung oder mit dem Neubauwert eines Hauses in der Wohngebäudeversicherung

Ist die versicherte Summe niedriger als dieser Wert, bekommt der Versicherer zu wenig Beitrag im Vergleich zur übernommenen Gefahr. Seine Kalkulation geht nicht auf, wenn Sie sich im Schadenfall aussuchen könnten, dass immer genau die zu Schaden gekommenen Sachen auch versichert sind. Deshalb wird die Entschädigung auch bei Kleinschäden anteilig gekürzt. Ist beispielsweise Ihr Hausrat 100.000 € Wert, Sie haben aber nur 80.000 € versichert, werden immer nur 80 % des Schadens bezahlt.

Unterversicherungsverzicht vereinbaren

Manchmal ist die Festlegung der richtigen Versicherungssumme (VS) nicht einfach. Die Versicherer bieten deshalb Hilfen an, zum Beispiel die Faustregel 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche in der Hausratversicherung oder einen Summenermittlungsbogen in der Wohngebäudeversicherung, in dem Sie nach Größe und Ausstattungsmerkmalen des Hauses gefragt werden.

Wenden Sie – gern mit unserer Hilfe – diese Methoden an, verzichtet der Versicherer auf die Anrechnung einer Unterversicherung und zahlt bis zur Versicherungssumme ohne Abzug. Keine Unterversicherung gibt es zudem bei Erstrisikoversicherungen, zum Beispiel in der Haftpflichtversicherung.


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