Erstrisikoversicherung

 

Lexikon zu

Versicherungen allgemein

 

 

Als Erstrisikoversicherung bezeichnen Fachleute eine Versicherung, bei der keine Unterversicherung möglich ist, also keine Leistungskürzung erfolgt, weil die Versicherungssumme (VS) nicht dem Versicherungswert entspricht.

Erstrisikoversicherungen gibt es vor allem dort, wo kein Versicherungswert ermittelbar ist. Das ist zum Beispiel in der Haftpflichtversicherung der Fall, weil ein Haftpflichtschaden theoretisch unbegrenzt hoch sein kann. Aber auch dort, wo der Versicherungswert nur sehr aufwendig festzustellen ist, wird die Erstrisikoversicherung angewendet. Das ist etwa in der Hausratversicherung der Fall.

Natürlich können Sie mit dem Notizblock durch die Wohnung gehen, von Wohnzimmerschrank über Socken bis zum Joghurtbecher alles aufschreiben und mit dem jeweiligen Neuwert bewerten. Nach jedem Einkauf müssten Sie die Liste überarbeiten. Sehr viel einfacher ist das Angebot vieler Versicherer, bei einer Versicherungssumme ab 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche auf den Einwand einer Unterversicherung zu verzichten. Die Hausratversicherung wird damit praktisch zur Erstrisikoversicherung.

Höchstgrenze Versicherungssumme

Denken Sie aber bitte daran, dass es auch in einer Erstrisikoversicherung keine unbegrenzte Deckung gibt. Bei Erreichen der Versicherungssumme – gegebenenfalls zuzüglich Vorsorgebeträge – ist Schluss. Entscheiden Sie sich deshalb in der Haftpflichtversicherung für eine hohe Pauschalversicherungssumme, und überschlagen Sie in der Hausratversicherung zumindest grob, wieviel Ihr Hausrat wert ist. In kleinen Wohnungen sind 650 €/m² vielleicht zu wenig, während in großen Häusern eine unnötig teure Überversicherung entstehen könnte.


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