Versicherungswert

 

Lexikon zu

Versicherungen allgemein

 

 

Dieser Begriff hat vor allem für die Sachversicherung Bedeutung. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist Versicherungswert der Betrag, den Sie für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der versicherten Sachen in neuwertigem Zustand aufwenden müssen, aber reduziert um einen Abzug für den Minderwert, der sich aus dem Unterschied zwischen alt und neu ergibt. Das ist der objektive Wert, den die Sache für jedermann hat, also der Verkehrswert, der auch als gemeiner Wert bezeichnet wird.

Neuwertversicherung ist weit verbreitet

In der Praxis wird diese gesetzliche Vorschrift aber meist abgeändert. In der privaten Sachversicherung gilt zumindest in neueren Verträgen praktisch uneingeschränkt der Neuwert als Versicherungswert, also ohne Abzug neu für alt.

Nicht maßgeblich ist jedoch ein persönlicher Liebhaberwert (Affektionswert). Ein antikes Schmuckstück, das Sie von Ihrer Großmutter geerbt haben, wird also mit dem Preis entschädigt, den es bei einem Antiquitätenhändler erzielen würde. Dass damit für Sie persönlich besondere Erinnerungen verbunden sind, ist unerheblich.

Eine interessanter Fall wurde in Zusammenhang mit gestohlenen Jagdtrophäen einer Safari entschieden: Ersetzt wurde der Preis, für den Geweihe und dergleichen üblicherweise gehandelt werden. Dass der Kunde die Tiere selbst geschossen hatte, spielt keine Rolle – die erheblich höheren Reisekosten werden nicht ersetzt. Schließlich wurde ihm das Jagderlebnis ja auch nicht gestohlen.


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