Blitzschaden
Lexikon zur
Hausratversicherung
In Deutschland gibt es pro Jahr rund eine halbe Million Blitzeinschläge. Häufen sich Unwetter, können es auch mehr als doppelt so viele sein. Dennoch sind direkte Blitzschäden zum Glück selten. Sie richten nicht nur durch Luftdruck und Hitze große Schäden an, sondern setzen den Hausrat meist auch in Brand.
Die Hausratversicherung schützt sie in jedem Fall vor finanziellen Verlusten, egal ob es sich um einen zündenden oder nicht zündenden Blitzschaden handelt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der Blitz unmittelbar auf dem Grundstück eingeschlagen hat, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Einschlagstellen lassen sich über ein flächendeckendes Netz von Messstationen auf hundert Meter genau orten. Den „Blitzspion“ kann man im Internet unter www.blids.de kostenlos ausprobieren.
An Überspannungsschäden denken
Weit häufiger als der direkte Einschlag sind mittelbare Schäden an elektrischen und elektronischen Geräten durch die Wirkung des elektrischen Stroms, also Überspannungen im Netz, die durch weiter entfernte Blitzeinschläge verursacht werden.
Nicht jede Hausratversicherung hat diesen wichtigen Einschluss Überspannungsschaden durch Blitz automatisch. Angesichts einer Vielzahl teurer Geräte der Unterhaltungselektronik und Kommunikationstechnik im Hausrat sollten sogenannte Überspannungsschäden aber unbedingt mitversichert werden. Wählen Sie die Entschädigungsgrenze nicht zu knapp. Addieren Sie den Neuwert von TV, Hifi, Telefonanlage, Computer, elektrischen Küchengeräten und dergleichen – Sie werden auf eine stattliche Summe kommen.