Überspannungsschaden durch Blitz

 

Lexikon zur

Hausratversicherung

 

Unsere Haushalte werden mehr und mehr von Elektronik dominiert. Ob Flachbild-TV, Hifi-Anlage, Computer oder Telefon – die Armada elektronischer Geräte summiert sich zu erheblichen Werten. Selbst in der Küche hat der Thermomix oftmals den Rührfix verdrängt.

Viele dieser Geräte sind ständig mit dem Stromnetz verbunden. Ein wirksamer Überspannungsschutz ist nur selten vorhanden. Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht schützt eine einfache schaltbare Steckdose nicht, denn sie trennt nur einen von zwei Leitern. Eine Überspannung im Stromnetz kann das Gerät also trotzdem zerstören.

Auf ausreichende Versicherungssummen achten

Viele Tarife zur Hausratversicherung schließen neben den Schäden durch direkte Blitzeinschläge (s. Blitzschaden) auch Schäden durch Überspannung, Überstrom, Kurzschluss, Induktion und Blitzstromwanderwellen bei einem Gewitter ein.

Ein prüfender Blick in die Vertragsbedingungen sollte eventuell vereinbarten Entschädigungsgrenzen gelten. Die in scheinbar günstigen Verträgen vereinbarten 5 % der Versicherungssumme sind angesichts der vielen elektrischen und elektronischen Geräte viel zu wenig. Bedenken Sie, dass alle Geräte zum Neuwert versichert sind. Am besten ist der Überspannungsschaden durch Blitz bis zur vollen Versicherungssumme abgedeckt.

Hausratversicherung vergleichen

« zurück

Hat Ihnen der Inhalt gefallen?: