Cerankochfeld

 

Lexikon zur

Glasversicherung

 

 

Moderne Glasversicherungen bieten nicht nur Versicherungsschutz für die klassische Gebäude- und Mobiliarverglasung, sondern auch für weitere Glasflächen, zum Beispiel an Backöfen oder Mikrowellengeräten, und eben auch für das Cerankochfeld oder Induktionskochfeld. In den Vertragsbedingungen werden diese meist als Glaskeramik-Kochflächen bezeichnet, denn Ceran ist nur eine Marke für Glaskeramik.

Das Cerankochfeld ist im Bezug auf Glasbruchschäden deutlich höher gefährdet als senkrechte Scheiben zum Beispiel am Backofen. Zwar übersteht die Glaskeramik auch rasche Temperaturwechsel unbeschadet, fällt Ihnen aber ein schwerer Kochtopf aus der Hand, kann die Oberfläche des Kochfelds zerbrechen.

Da die Glasversicherung praktisch eine Allgefahrenversicherung ist und in guten Verträgen auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit mitversichert sind, besteht für einen solchen Fall meist Versicherungsschutz.

Auch die Elektronik ist versichert

Problematisch bei Schäden an Ceranfeldern ist, dass meist nicht nur die Glaskeramik beschädigt wird, sondern auch die darin integrierten Heizspiralen und die Elektronik. Sinnvoll ist deshalb eine Entschädigungsregel, bei der diese Bestandteile ebenfalls vom Versicherer bezahlt werden, wenn sie entweder bei dem Vorfall ebenfalls beschädigt wurden oder wenn die Beschaffung der Kochfläche ohne Elektronik nicht möglich ist.

Daher sollten Sie prüfen ob dies auch Vertragsbestandteil der Glasversicherung ist, da es von Tarif zu Tarif deutliche Unterschiede hierzu gibt.

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