Forderungsausfalldeckung
Lexikon zur
Privathaftpflichtversicherung
Eine Forderungsausfalldeckung, bzw. Ausfalldeckung genannt, erweitert die Privathaftpflichtversicherung auf eigene Schäden durch uneinbringliche Forderungen.
Eigentlich passt diese Deckungserweiterung, die mittlerweile von vielen Versicherern angeboten wird, nicht recht zur Haftpflichtversicherung. Eines ihrer wesentlichen Prinzipien ist nämlich, dass es immer um Ansprüche Dritter geht, also um Menschen, die – berechtigt oder nicht – Schadensersatz von Ihnen verlangen. Eigenschäden sind normalerweise nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung.
Schutz bei mittellosem Schuldner
Anknüpfungspunkt der Forderungsausfalldeckung ist eine Forderung Ihrerseits gegen einen anderen, also genau der umgekehrte Fall wie der, der normalerweise in der Privathaftpflichtversicherung abgesichert ist. Haben Sie eine berechtigte Forderung aufgrund einer gesetzlichen Haftungsvorschrift, der Schuldner aber weder Geld noch eine Haftpflichtversicherung, melden Sie diesen Schaden Ihrer eigenen Versicherung. Sie prüft, ob alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft sind. Sie brauchen also ein vollstreckbares Gerichtsurteil und den Nachweis erfolgloser Vollstreckungsversuche. Ist das der Fall, bezahlt Ihre Versicherung anstelle des mittellosen Schuldners.
Besonders umfassende Versicherungen enthalten zusätzlich eine Rechtsschutz-Komponente, die Sie zuvor schon beim Durchsetzen Ihrer Forderungen unterstützt.