Ausfalldeckung

 

Lexikon zur

Privathaftpflichtversicherung

 

 

Grundsätzlich beschäftigt sich eine Privathaftpflichtversicherung mit Schäden, die Sie oder eine in Ihrem Vertrag mitversicherte Personen einem anderen zufügen und für die Sie aufkommen müssen.

Mit der Ausfalldeckung, auch Forderungsausfalldeckung genannt, wird der Versicherungsschutz auf bestimmte Eigenschäden erweitert. Haben Sie selbst einen Schaden erlitten, können Ihre berechtigten Forderungen aber nicht durchsetzen, weil der Schädiger mittellos ist und selbst keine Haftpflichtversicherung besitzt, nehmen Sie die Ausfalldeckung Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung in Anspruch.

Alle Rechtsmittel müssen ausgeschöpft sein

Voraussetzung für eine Leistung ist, dass alle rechtlichen Möglichkeiten zur Realisierung Ihrer Forderung ausgeschöpft sind. Sie benötigen also ein rechtskräftiges, vollstreckbares Urteil und müssen gescheiterte Vollstreckungsversuche nachweisen. Je nach Vertragsgestaltung beinhaltet die Privathaftpflichtversicherung dafür auch eine spezielle Rechtsschutz-Komponente.

Allerdings ist auch eine Ausfalldeckung keine Garantie dafür, jede uneinbringliche Forderung ersetzt zu bekommen. Es geht in der Haftpflichtversicherung nur um gesetzliche Haftpflichtansprüche, nicht um vertragliche Forderungen. Außerdem können Deckungslücken zum Beispiel bei Tod des Schädigers entstehen.

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