Krankentagegeld

 

Lexikon zur

Unfallversicherung

 

 

Im Gegensatz zum Krankenhaustagegeld knüpft die Leistung Krankentagegeld oder kurz Tagegeld nicht an einen stationären oder ambulanten Krankenhausaufenthalt nach einem Unfall an. Vielmehr kommt es für die Leistungspflicht des Versicherers darauf an, ob der Verunglückte in seiner Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und in ärztlicher Behandlung ist.

Während beim Krankenhaustagegeld stets die volle vereinbarte Summe bezahlt wird, handelt es sich beim allgemeinen Krankentagegeld um eine Leistung, die nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft wird. Bei voller Arbeitsunfähigkeit gibt es den vollen vereinbarten Tagessatz, ansonsten einen prozentualen Anteil. Das Tagegeld wird üblicherweise längstens für ein Jahr nach dem Unfall gezahlt.

Ärztliche Bescheinigung erforderlich

Hier wird ein Problem des Krankentagegelds deutlich: Wonach bemisst sich der Grad der Beeinträchtigung? Als Arbeitnehmer bekommen Sie normalerweise eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – oder eben nicht. Sie sind entweder zu 100 % arbeitsunfähig, oder sie müssen zur Arbeit gehen.

Für die Bemessung des Krankentagegeld muss Ihnen der Arzt dagegen zusätzlich den Grad der Beeinträchtigung bescheinigen. Maßstab dafür ist Ihre bis zum Unfall ausgeübte Berufstätigkeit oder, wenn Sie nicht berufstätig waren, die allgemeine Fähigkeit, Arbeit zu leisten.

Aber keine Sorge – die Ärzte kennen sich mit derartigen Bestimmungen aus. Auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung besteht zum Beispiel die Notwendigkeit, den Prozentsatz der Beeinträchtigung zu bestimmen.

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