Krankenhaustagegeld

 

Lexikon zur

Unfallversicherung

 

 

Das Krankenhaustagegeld ist eine beliebte Leistungsart der privaten Unfallversicherung. Es geht hier zwar nicht um große Summen, die die wirtschaftliche Existenz sichern, wie etwa bei der Invaliditätsleistung und der Unfallrente.

Aber für den Fall eines Krankenhausaufenthalts ist ein kleines Taschengeld durchaus willkommen, zum Beispiel um Zuzahlungen zu finanzieren, die Kosten der Anreise von Besuchern zu übernehmen oder sich ein kleines Extra leisten zu können, vielleicht ein Stück Kuchen in der Cafeteria oder ein Buch gegen Langeweile.

Leistungen auch bei ambulanter Behandlung

Früher war das Krankenhaustagegeld regelmäßig an eine vollstationäre Heilbehandlung gekoppelt. Heute werden viele Operationen aber ambulant durchgeführt. Die meisten Versicherer haben deshalb den Versicherungsschutz so angepasst, dass Krankenhaustagegeld auch bei ambulanten Operationen gezahlt wird, wenn damit eine vollständige Arbeitsunfähigkeit verbunden ist.

Es kommt nicht darauf an, ob Sie tatsächlich einer bezahlten Arbeit nachgehen. Auch Schüler, Studenten, Hausfrauen und Hausmänner oder Rentner können das ambulante Krankenhaustagegeld bekommen, wenn sie tatsächlich nicht in der Lage sind, Arbeit zu leisten.

Die Leistungsdauer des Krankenhaustagegelds ist begrenzt, zum Beispiel auf zwei Jahre nach dem Unfall. Aufpassen muss man bei Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren. Kurkliniken, Sanatorien und Erholungsheime bieten keine medizinisch notwendige Heilbehandlung. Viele Versicherer zahlen für diese Aufenthalte deshalb auch kein Krankenhaustagegeld, andere wiederum schließen Reha und Kur ausdrücklich in den Versicherungsschutz ein.

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