Unfallrente

 

Lexikon zur

Unfallversicherung

 

 

Neben der Invaliditätsleistung ist die Unfallrente nach unserer Auffassung die wichtigste Leistungsart, die Sie in der Unfallversicherung vereinbaren können.

Krankenhaustagegeld oder ein Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen sind ein willkommener Trost nach einem Unfall, aber existenziell notwendig sind diese Versicherungsleistungen nicht. Ganz anders sieht es aus, wenn Sie nach einem Unfall nicht mehr arbeitsfähig sind. Hausrat kann man sich nach einem Brand oder Einbruch notfalls neu kaufen, auch wenn es schwer fällt, aber die Arbeitskraft ist unersetzlich – und im Laufe eines Berufslebens selbst bei mittlerem Einkommen schon über eine Million Euro wert.

Während die Invaliditätsleistung die Funktion hat, einmalige Kosten wie Anschaffung von Hilfsmitteln, einen behindertengerechten Umbau des Hauses oder des Pkw zu finanzieren, soll die Unfallrente laufende Einkommensausfälle ersetzen. Das ist wichtig, denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist nicht mehr als eine nackte Existenzsicherung ohne Rücksicht auf den bisherigen Lebensstandard.

Mehrleistung bei hohen Invaliditätsgraden

Die Höhe der Unfallrente hängt wie die Invaliditätsleistung vom Invaliditätsgrad ab, also vom Prozentsatz einer dauerhaft verbleibenden Beeinträchtigung der Gesundheit durch den Unfall.

Vielleicht kennen Sie von der Invaliditätsleistung den Begriff der Progression. Sie sorgt dafür, dass bei schweren Verletzungen überproportional viel Geld zur Verfügung steht. Ein entsprechendes Konzept wird auch bei der Unfallrente angeboten: Ab im Vertrag festgelegten Invaliditätsgraden verdoppelt bzw. verdreifacht sich die monatliche Rente und gleicht damit auch einen vollständigen Einkommensverlust aus.

Die meisten Angebote am Markt beinhalten allerdings nur eine vorher festgelegte monatliche Unfallrente, welche ab einem Invaliditätsgrad von meist 50 % zur Auszahlung kommt.

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