Invaliditätsleistung

 

Lexikon zur

Unfallversicherung

 

 

Die Invaliditätsleistung ist der wichtigste Baustein in jeder privaten Unfallversicherung. Zusammen mit der Unfallrente hilft sie, die finanziellen Folgen einer dauerhaften Gesundheitsbeeinträchtigung nach einem Unfall abzumildern.

Während die Unfallrente der langfristigen Kompensation von Einkommensausfällen dient, deckt die Invaliditätsleistung einmalige Kosten, die nach dem Unfall auf den Verletzten zukommen, zum Beispiel Umzug in eine geeignete Wohnung, behinderungsbedingte Kosten durch Umbau des Hauses, Umrüstung oder Neukauf eines geeigneten Pkw.

Progression deckt hohen Kapitalbedarf zu bezahlbaren Preisen

Drei Parameter sind für die Berechnung der Invaliditätsleistung entscheidend: Die im Versicherungsvertrag vereinbarte Invaliditäts-Grundsumme, der Invaliditätsgrad, also die nach einem Unfall verbleibende gesundheitliche Beeinträchtigung, und die Progression, die der Entschädigungsberechnung zugrunde liegt.

Eigentlich ist die Berechnung recht einfach: Aus der Gliedertaxe ist ablesbar, mit welchem Prozentsatz Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Gliedmaßen und Sinnesorganen bewertet werden. Der Sehkraft eines Auges wird zum Beispiel ein Invaliditätsgrad von 50 % zugeordnet. Hat ein Auge unfallbedingt nur noch die halbe Sehstärke, werden also 25 % der vereinbarten Grundsumme fällig. Kommt es dagegen zur völligen Erblindung auf beiden Augen, beträgt die Invalidität 100 %.

Aber ist die vierfache Leistung gegenüber einer vergleichsweise harmlosen Reduzierung der Sehkraft genug? Erfahrungsgemäß steigt der Kapitalbedarf bei hohen Invaliditätsgraden weit überproportional. Hier kommt die Progression ins Spiel. Eine Progressionsstaffel, die bei 1000 % endet, bedeutet bei Vollinvalidität eine Leistung, die dem Zehnfachen der Grundsumme entspricht.

Verdeutlichen wir uns die Wirkung der Progression an einem Beispiel. Bei Vereinbarung einer Grundsumme von 100.000 Euro und 1000 % Progression würden bei Verlust der halben Sehkraft auf einem Auge 25 %, also 25.000 Euro, als Versicherungsleistung gezahlt. Bei vollständiger Erblindung (Invaliditätsgrad 100 %) beträgt die Leistung aber nicht 100 % der Grundsumme, sondern 1000 %, also eine volle Million. So lassen sich die finanziellen Folgen einer Vollinvalidität gut abfedern, ohne einen hohen Beitrag für eine üppige Grundsumme zahlen zu müssen.

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