Grundinvalidität, Grundsumme

 

Lexikon zur

Unfallversicherung

 

 

Die Versicherungsleistung bei einer dauerhaften Gesundheitsschädigung durch einen Unfall (Invalidität) ist das Kernstück jeder Unfallversicherung. Die hierfür versicherte Summe sollte einerseits hoch genug gewählt werden, dass sie finanzielle Einbußen durch einen Unfall auffängt. Andererseits gilt es natürlich auch, die Beitragshöhe im Auge zu behalten.

Als Grundinvalidität oder auch Grundsumme genannt, wird in diesem Zusammenhang der Betrag bezeichnet, von dem die Invaliditätsberechnung ausgeht. Beträgt sie beispielsweise 100.000 Euro und ist nach der Gliedertaxe für den Verlust oder die Gebrauchsunfähigkeit des Daumens ein Invaliditätsgrad von 20 % anzusetzen, würde die Invaliditätsentschädigung hierfür 20.000 Euro betragen.

Mehrleistung durch Progression

20.000 Euro für einen Daumen klingt nach viel Geld. Aber 100.000 Euro bei Vollinvalidität werden nicht reichen. Steht ein behindertengerechter Umbau des Hauses an, muss ein geeigneter Pkw beschafft werden, kommt ein Vielfaches dieser Summe zusammen. Einkommensausfälle sind dabei noch nicht einmal berücksichtigt.

Deswegen muss man aber nicht gleich einen Millionenbetrag als Grundsumme versichern. Die progressive Invaliditätsstaffel, die in praktisch jeder modernen Unfallversicherung enthalten ist, sorgt für einen überproportionalen Anstieg der Leistungen bei hohen Invaliditätsgraden.

Vereinbaren Sie beispielsweise 100.000 Euro Grundsumme und eine Progression von 1000 %, würden Sie bei Vollinvalidität über 1 Million Euro aus Ihrer Unfallversicherung verfügen können. Ihre Gesundheit bringt das Geld nicht zurück, aber das Leben wird deutlich angenehmer, wenn Sie sich die nötigen Hilfen leisten können und sich nicht auch noch um finanzielle Dinge sorgen müssen.

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