Gliedertaxe

 

Lexikon zur

Unfallversicherung

 

 

Die Gliedertaxe ist eine Tabelle in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB). Aus ihr ist ablesbar, welcher Invaliditätsgrad dem Verlust oder der Funktionsunfähigkeit von Gliedmaßen oder Sinnesorganen zuzuordnen ist. Die klare Regelung vermeidet in vielen Fällen – nämlich immer dann, wenn Gliedmaßen oder Sinnesorgane betroffen sind – Diskussionen über eine individuell festzustellende Beeinträchtigung des Versicherten.

So wird z. B. der Verlust eines Arms einheitlich mit 70 % bewertet, die Erblindung auf einem Auge mit 50 %. Mehrere Verletzungen werden auf maximal 100 % addiert. Die Prozentsätze können bei den einzelnen Versicherungsunternehmen voneinander abweichen.

Die Gliedertaxe wird auch angewendet, wenn durch einen Unfall eine teilweise Funktionsbeeinträchtigung entsteht. Ist beispielsweise ein Arm zu 10 % in seiner Funktion beeinträchtigt, entspricht das einem Invaliditätsgrad von 10 % aus 70 %, also 7 %. Die Entschädigung würde also 7 % der vereinbarten Invaliditätssumme betragen. Geht die Sehkraft auf einem Auge zur Hälfte verloren, wäre das eine Invalidität von 50 % aus 50 %, also 25 %.

Sonderregelungen für speziellen Bedarf

Nun lässt sich der Verlust eines Fingers oder eines Zehs für die meisten Menschen vielleicht verschmerzen, ohne dass dadurch ein großer finanzieller Schaden entsteht. Mit steigender Invalidität wächst der Bedarf aber überproportional. Damit keine teure und unsinnig hohe Grundsumme für die Invaliditätsleistung vereinbart werden muss, gibt es die progressive Invaliditätsstaffel. Die Progression sorgt dafür, dass die Leistungen bei hohen Invaliditätsgraden weit über die Grundsumme hinausgehen. Eine Progressionsstaffel von 1000 % bewirkt beispielsweise eine zehnfache Leistung bei Vollinvalidität.

Außerdem gibt es in der Unfallversicherung eine verbesserte Gliedertaxe für einige Berufsgruppen. Für viele Arbeitnehmer wird der Verlust eines kleinen Fingers kaum eine Beeinträchtigung sein, für einen Chirurgen oder einen Konzertpianisten bedeutet eine solche Verletzung das berufliche Aus. Solchen Fällen wird durch eine erweiterte Gliedertaxe Rechnung getragen.

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