Verbesserte Gliedertaxe
Lexikon zur
Unfallversicherung
Wieviel ist ein kleiner Finger wert? Wieviel eine Hand oder ein ganzer Arm? Für einen Pianisten oder einen Chirurgen kann der Verlust oder die Gebrauchsunfähigkeit eines Fingers schon die komplette Berufsunfähigkeit bedeuten, für die meisten anderen Menschen wird eine solche Unfallfolge besser zu verkraften sein.
Um klare Regeln für die Bemessung einer Invalidität zu haben, nehmen die Versicherer in die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) eine Gliedertaxe auf. Sie regelt, mit welchem Invaliditätsgrad Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit von Gliedmaßen und Sinnesorganen bewertet wird.
Aber nicht alle Verträge sind in diesem Punkt gleich. Der eine Versicherer rechnet zum Beispiel für einen Unterarm mit 70 %, in der verbesserten Gliedertaxe sind es aber schon 80 %.
Kleine Differenz, große Wirkung
Der Unterschied von zehn Prozentpunkten klingt nicht groß, aber in Kombination mit einer Progression bei der Invaliditätsleistung und einer Mehrleistung bei der Unfallrente können bei der Auszahlung zur Unfallversicherung viele hunderttausend Euro zusammenkommen.
Dazu ein Beispiel, ausgehend von einer vereinbarten Grundinvalidität von 100.000 Euro: Bei einem Vertrag mit einfacher Gliedertaxe und ohne Progression würden 70 % Invaliditätsgrad einer Entschädigung von 70.000 Euro entsprechen, bei der verbesserten Gliedertaxe wären es 80 % = 80.000 Euro.
In Kombination mit einer normalen 1000 % Progression werden bei 70 % Invalidität 200 % gezahlt, also 200.000 Euro. Bei den besten Verträgen am Markt gibt es ab 80 % Invalidität aber schon 1000 % Leistung – eine volle Million Euro durch das Zusammenspiel zwischen verbesserte Gliedertaxe und optimaler Progression.