Kurkostenbeihilfe

 

Lexikon zur

Unfallversicherung

 

 

Dass eine Kur von den Sozialversicherungsträgern bewilligt bzw. vollständig bezahlt wird, ist heute nicht mehr selbstverständlich. In der privaten Unfallversicherung lässt sich für diesen Fall vorsorgen, wenn die Kur wegen eines versicherten Unfalls erforderlich wird.

Eine Möglichkeit ist die Vereinbarung einer separaten Leistungsart, die die Versicherer Kurkostenbeihilfe oder Kurbeihilfe nennen. Voraussetzung für die Fälligkeit dieser Leistung ist, dass der Versicherte innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall wegen der Unfallfolgen aus medizinischen Gründen eine mindestens dreiwöchige Kur durchführt. Ein Arzt muss die Notwendigkeit bescheinigen. Die vereinbarte Versicherungssumme wird dann entweder pauschal oder als Zuzahlung in Form eines Tagegelds geleistet.

Versicherungsschutz auch über Krankenhaustagegeld möglich

In vielen Verträgen zur Unfallversicherung sucht man heute die Position Kurkostenbeihilfe vergeblich. Es gibt nämlich auch eine andere, einfachere Möglichkeit, die Kosten von Kur- und Rehamaßnahmen abzudecken: das Krankenhaustagegeld.

Üblicherweise wird es bei stationären und teilweise auch ambulanten Krankenhausaufenthalten gezahlt. Kurkliniken, Sanatorien und dergleichen gelten zwar standardmäßig nicht als Krankenhäuser, aber viele Versicherer erweitern die Verträge auf solche Aufenthalte. Zu beachten sind dann aber kürzere Fristen – Krankenhaustagegeld gibt es meist nur für maximal zwei Jahre ab dem Unfalltag.

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