Leitungswasserschäden

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

 

In der Wohngebäudeversicherung sind nicht nur Rohrbrüche versichert, also der Schaden am Rohr selbst, sondern auch Leitungswasserschäden (Nässeschäden), wenn Leitungswasser bestimmungswidrig austritt.

Leitungswasserschäden können enorme Ausmaße erreichen. Zwar lassen sich viele Schäden durch den Einsatz professioneller Trocknungsgeräte mindern, aber moderne Ziegel mit Luftkammern oder Styropor-Einschlüssen zur besseren Wärmedämmung sind nur sehr schwer zu trocknen.

Leitungswasser stammt aus vielen Quellen

Versicherungsschutz für Leitungswasserschäden besteht, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, sonstigen Einrichtungen wie Badewannen, Duschtassen oder Toiletten, aus der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien ausgetreten ist. Wasserdampf, Kühlmittel und wärmetragende Flüssigkeiten aus Klimaanlagen stehen dem Leitungswasser gleich.

Der Versicherungsschutz ist also sehr viel umfangreicher als eine reine Rohrbruchversicherung. Nässeschäden an der der Gebäudesubstanz durch eine undichte Duschabtrennung sind ebenso versichert wie durch eine überlaufende Badewanne, wobei im letzteren Fall wohl ein möglicher Ausschluss durch grobe Fahrlässigkeit geprüft werden müsste.

Selbst das Wasser aus einem versehentlich Richtung Terrassentüre gerichteten Gartenschlauch ist bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser. Die Quelle des Leitungswassers muss nicht zwingend in Ihrem Haus liegen. Kommt es zu einem Rohrbruch in der Straße oder rammt ein Lkw einen Überflur-Hydranten und die Wasserfontäne durchnässt die Hauswand, haben Sie ebenfalls Versicherungsschutz über Ihre Wohngebäudeversicherung.

Regenwasser ist kein Leitungswasser

Verlaufen Regenfallrohre innerhalb Ihres Hauses, sollten Sie Nässeschäden durch Regenwasser separat versichern. Regenwasser ist definitionsgemäß kein Leitungswasser. Die normale Leitungswasserversicherung würde einen solchen Schaden deshalb nicht übernehmen.

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