Rohrbruch

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

 

Rohrbruch ist im Rahmen der in der Wohngebäudeversicherung enthaltenen Leitungswasserversicherung eine eigenständige versicherte Gefahr.

Versichert ist also bei einem Rohrbruch nicht nur der Nässeschaden, sondern auch der Rohrbruch selbst, also die Reparaturkosten für die Leitung. Auf die Ursache des Rohrbruchs kommt es, abgesehen von wenigen Ausschlüssen wie zum Beispiel Erdbeben, nicht an.

Die Rohrbruchversicherung stellt also eine Allgefahrendeckung dar. Allerdings muss es sich um einen wirklichen Bruch handeln. Das Einwachsen von Wurzeln in eine Abwasserleitung ist kein Rohrbruch, und auch beim sogenannten Muffenversatz – dem Verschieben mehrerer Stücke einer Rohrleitung gegeneinander – ist das Rohr selbst nicht gebrochen.

Einschränkung hinsichtlich der versicherten Sachen

Um diesen umfassenden Versicherungsschutz wirtschaftlich sinnvoll zu einem bezahlbaren Beitrag darstellen zu können, gibt es eine Einschränkung hinsichtlich der versicherten Sachen:

  • Zuleitungsrohre sind innerhalb von Gebäuden versichert. Außerhalb des Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück besteht Versicherungsschutz nur, wenn die Rohre der Versorgung versicherter Anlagen dienen. Eine Zuleitung zu einem versicherten Gartenhaus ist also ebenfalls versichert, eine Zuleitung zu einem Teich dagegen nicht. Weitere Zuleitungsrohre, zum Beispiel außerhalb des Grundstücks oder zu nicht versicherten Anlagen, können auf Antrag gegen einen Mehrbeitrag versichert werden.
  • Ableitungsrohre sind grundsätzlich nur innerhalb von Gebäuden versichert. Außerhalb von Gebäuden erfolgt der Einschluss über Klauseln gegen einen Beitragszuschlag.
  • Sonstige sanitäre Anlagen wie Wasserhähne, Heizkörper, Klosetts und dergleichen sind nicht gegen beliebige Bruchschäden versichert, sondern nur gegen Frostschäden.

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