Ableitungsrohre

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

 

Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung innerhalb von Gebäuden sind in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Die Ursache des Rohrbruchs ist für den Versicherungsschutz egal – es kann sich um Frostschäden handeln, aber auch um andere Ursachen, zum Beispiel Korrosion und Alterung. Versichert ist auch der Nässeschaden, der durch den Rohrbruch entsteht.

Außerhalb von Gebäuden bleiben Bruchschäden an Ableitungsrohren oft lange unbemerkt. Gemeinden fordern deshalb mittlerweile systematische Dichtigkeitsüberprüfungen. Werden Schäden entdeckt, sind oft umfangreiche Erdarbeiten zur Erneuerung der Rohre erforderlich.

In alten Versicherungsbedingungen waren häufig Schäden an bestimmten Ableitungsrohren außerhalb des Hauses mitversichert. Allerdings sind nicht alle Undichtigkeiten auch Bruchschäden im Sinne der Versicherung. Zum Beispiel sind das Einwachsen von Wurzeln oder das Verschieben einzelner Rohrstücke gegeneinander durch Bewegungen des Erdreichs (Muffenversatz) keine Bruchschäden.

Versicherungsschutz über Klauseln möglich

Da Ableitungsrohre außerhalb von Gebäuden ein hohes Risiko darstellen, das aber nicht alle Versicherungsnehmer in gleicher Weise betrifft, wurde der Versicherungsschutz aus den aktuellen Bedingungen herausgelöst und in separate Klauseln gefasst. Diese sind bei konkretem Bedarf gegen Beitragszuschlag oder je nach Tarif und Anbieter teilweise auch schon beitragsfrei eingeschlossen.

Versicherbar sind Ableitungsrohre auf dem Grundstück. Außerhalb des Grundstücks ist die Mitversicherung nur möglich, wenn die Rohre der Entsorgung versicherter Gebäude dienen und der Versicherungsnehmer die Kosten für die Instandhaltung zu tragen hat.

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