Bruchschäden

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

 

Bruchschäden an Rohrleitungen und anderen wasserführenden Armaturen sind ein wesentlicher Bestandteil der Leitungswasserversicherung innerhalb der Wohngebäudeversicherung.

Die Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB) unterscheiden zwischen einer umfassenden Deckung für Bruchschäden innerhalb von Gebäuden und einer eingeschränkten Versicherung von Bruchschäden außerhalb des Hauses. Erweiterungen sind durch Klauseln möglich.

Bruchschäden innerhalb von Gebäuden

Der Versicherungsschutz innerhalb von Gebäuden umfasst Bruchschäden aus beliebiger Ursache an Zu- und Ableitungen der Wasserversorgung einschließlich Schläuchen, an Rohren von Heizungen und Klimaanlagen sowie von Sprinkleranlagen, was in Privathäusern aber nur selten vorkommen dürfte.

Darüber hinaus sind gegen Frostschäden auch andere Einrichtungen und Armaturen versichert, zum Beispiel Waschbecken, Toiletten, Wasserhähne und Heizkörper. Es besteht allerdings die Verpflichtung, auch nicht genutzte Gebäudeteile ausreichend zu beheizen oder alternativ die Wasserleitungen zu entleeren, um Bruchschäden durch Frost zu vermeiden.

Als innerhalb des Gebäudes gelten Rohre innerhalb des gesamten umbauten Raums einschließlich der Bodenplatte. Was sich unterhalb der Bodenplatte befindet, ist dagegen nicht versichert. Das sind zum Beispiel bei einem Streifenfundament auch die Rohre zwischen den Streifen. Rohre von Solarthermieanlagen auf dem Dach gelten aber als innerhalb des Gebäudes.

Bruchschäden außerhalb von Gebäuden

Außerhalb von Gebäuden sind nur Zuleitungsrohre gegen Bruchschäden versichert. Voraussetzung ist weiterhin, dass sie der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, zum Beispiel zum Haupthaus, einem Nebengebäude oder einem mitversicherten Schwimmbad führen. Die Rohre müssen sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und der Versicherungsnehmer muss die Gefahr für Bruchschäden an diesen Leitungen tragen.

Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes sind in älteren Bedingungen manchmal noch mitversichert, heute wird der Versicherungsschutz über zusätzliche Klauseln oft gegen Mehrbeitrag gewährt. Viele Versicherer bieten auch andere Erweiterungen an, zum Beispiel Bruchschäden an Regenfallrohren, Zuleitungsrohren außerhalb des Grundstücks oder für die Versorgung nicht versicherter Anlagen sowie Bruchschäden an Armaturen, die nicht durch Frost entstanden sind.

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