Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB)

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

Die Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB) sind neben dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die wichtigste Rechtsgrundlage des Versicherungsvertrags in der Wohngebäudeversicherung. Sie wurden erstmals 1962 formuliert und sind seitdem vielfach den geänderten Rahmenbedingungen, neuem Versicherungsbedarf, Gesetzen und der Rechtsprechung angepasst worden.

Mit der Deregulierung des Versicherungsmarkts in der Europäischen Union verloren ab 1994 die Musterbedingungen der Versicherungsverbände ihren marktbestimmenden Charakter. Jeder Versicherer formuliert heute seine eigenen Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung. Das bedeutet mehr Wettbewerb, aber auch erhöhten Informations- und Beratungsbedarf. Ein Vergleich verschiedener Anbieter darf sich nicht länger auf den Preis beschränken, sondern muss auch die stark unterschiedliche Leistungsseite berücksichtigen.

Verbundene Versicherung gegen mehrere Gefahren

Die Abkürzung VGB steht für Verbundene Gebäudeversicherungs-Bedingungen. Sie lässt sich aus dem heute aktuellen Titel des Bedingungswerks nicht mehr herleiten, erinnert aber daran, dass es sich – ebenso wie die Hausratversicherung – um eine verbundene Versicherung handelt, bei der mehrere Gefahren in einem Vertrag zusammengefasst sind. Die Wohngebäudeversicherung erstreckt sich in ihrer Grundkonzeption auf drei Gefahrengruppen:

Ein Erweiterung um zusätzliche Elementarversicherung, zum Beispiel Überschwemmung und Erdbeben, ist möglich.

Neben den versicherten Gefahren regeln die VGB beispielsweise auch, welche Bestandteile und welches Zubehör eines Gebäudes vom Versicherungsschutz umfasst wird, welche Kosten zusätzlich versichert werden können, wie die Versicherungssumme gebildet werden muss und welche sonstigen Rechte und Pflichten sich für Versicherungsnehmer und Versicherer aus dem Vertrag ergeben.

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