Elementarversicherung

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

 

Mit den Gefahren Brand, Blitzschlag, Sturm und Hagel sind bereits in der Grunddeckung der Wohngebäudeversicherung Schäden durch sogenannte Elementargefahren abgesichert. Der Begriff (erweiterte) Elementarversicherung wird aber für ein zusätzliches Paket versicherter Gefahren gebraucht, das in den letzten Jahren aufgrund einiger starker Unwetter zunehmend an Bedeutung gewonnen hat.

Die bisherige Situation

Bis Mitte 1994 existierten in Deutschland diverse Zwangs- und Monopolrechte für die Gebäudeversicherung. Diese galten nicht nur für Wohngebäude, sondern auch für gewerblich genutzte Betriebsgebäude. In bestimmten Gebieten musste die Feuerversicherung bei einem bestimmten Versicherer abgeschlossen werden. In Baden-Württemberg war zudem die Elementarversicherung verpflichtend. Deshalb gibt es hier bis heute die größte Marktdurchdringung mit rund 95 % versicherter Häuser.

Zwangs- und Monopolrechte waren aber mit europäischem Recht nicht vereinbar, deshalb wurden sie zum 1. Juli 1994 abgeschafft. Die privaten Versicherer sahen sich in der Pflicht, eine entsprechende Deckung bundesweit anzubieten. Eine Triebfeder für die Nachfrage war der Beitritt der östlichen Bundesländer, denn in der DDR kannte man die Elementarversicherung schon lange.

Im Westen standen die Kunden unter dem Eindruck des Erdbebens vom 13. April 1992 mit Epizentrum im niederländischen Roermond. Mit einer Stärke von 5,9 auf der Richterskala war es das stärkste Beben in der Region seit 1756. Es verursachte im Rheinland erhebliche Gebäudeschäden und machte deutlich, dass andere Elementargefahren für Hab und Gut ebenso bedrohlich sind wie Feuer. Dies gilt insbesondere für Überschwemmungen, die wegen der Erderwärmung und des veränderten Klimas deutlich häufiger auftreten.

Heutiger Umfang der erweiterten Elementarversicherung

Zur Verbesserung des Risikoausgleichs im Kollektiv und um bezahlbare Beiträge sicherzustellen, bieten die meisten Versicherer die Elementarversicherung nur in einem Paket an. In diesem Paket sind versichert:

  • Überschwemmung durch Ausuferung von Gewässern oder Witterungsniederschläge (Starkregen)
  • Rückstau, wenn Wasser wegen einer Überschwemmung aus der Kanalisation in das Gebäude eindringt
  • Erdbeben
  • Erdrutsch und Erdsenkung, beschränkt auf naturbedingte Ereignisse, also beispielsweise nicht der Einsturz eines alten Bergwerksschachts
  • Schneedruck und Lawinen
  • Vulkanausbruch

Mit der Paketlösung wird sichergestellt, dass keine negative Risikoselektion stattfindet, also zum Beispiel das Überschwemmungsrisiko nur in der Nähe von Flüssen und das Schneedruckrisiko nur im Alpenvorland versichert wird.

Die Mitversicherung von Vulkanausbruch mag in Deutschland etwas seltsam erscheinen. Der letzte Ausbruch in der Vulkaneifel am Ulmener Maar liegt aber gerade erst 11.000 Jahre zurück – erdgeschichtlich gesehen nicht mehr als ein Wimpernschlag.

Elementarversicherung grundsätzlich möglich oder nicht?

Ob man für sein Haus eine Elementarversicherung abschließen kann, hängt unter anderem von der Lage der Immobilie ab. Um dies zu vereinfachen, wurde im Jahr 2001 vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die ZÜRS Zonen I bis IV eingeführt. Je höher diese ist, umso höher ist die Gefahr dass am Risikoort ein Elementarschaden eintreten kann.

Je nach ermittelter Zürs Zone entscheiden die Versicherer, ob eine Annahme möglich ist und wie hoch der Beitrag hierfür ausfällt. Immobilien, welche in den Zonen III und IV liegen oder einen Elementarschaden am Risikoort innerhalb der letzten 10 Jahre hatten, sind im Regelfall nicht oder nur eingeschränkt versicherbar.

Grundsätzlich muss die Elementarversicherung immer in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen werden. Ein separater Vertrag ist also nicht möglich.

Im Regelfall wird für Elementarschäden eine Selbstbeteiligung vereinbart. Wie hoch diese ausfällt, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden.

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