Erdrutsch

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

 

Erdrutsch ist eine Gefahr, die in der Wohngebäudeversicherung im Rahmen der erweiterten Elementarversicherung zusammen mit anderen Naturgefahren versichert wird.

Unter einem Erdrutsch verstehen die Versicherer ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen. Das Einbrechen des Bodens über naturbedingten Hohlräumen wird dagegen als Erdsenkung oder Erdfall bezeichnet. Solche Schäden sind in der Elementarversicherung ebenfalls gedeckt.

Begünstigt durch den Klimawandel

Ausgelöst wird ein Erdrutsch meist durch starke oder lange anhaltende Niederschläge. Das eindringende Wasser reduziert die Haftung zwischen den ursprünglich verbundenen Bodenschichten, und bei ausreichender Hangneigung führt die Schwerkraft schließlich zum Abrutschen der losen Boden- und Gesteinsschichten. Besonders spektakulär und mit katastrophalen Folgen sind Bergstürze in Hochgebirgs-Regionen, aber auch ein einfacher Hangrutsch kann erhebliche Gebäudeschäden verursachen.

Um eine Doppelversicherung zu vermeiden, werden Schäden durch Erdrutsch in der Wohngebäudeversicherung bei der Gefahr Leitungswasser ausgeschlossen. Bricht also ein Rohr aufgrund eines Erdrutsches, sind ohne Vereinbarung der erweiterten Elementarversicherung weder der Rohrbruch selbst noch der dadurch entstehende Nässeschaden versichert.

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