ZÜRS Zonen Elementar

 

Lexikon zur

Wohngebäudeversicherung

 

 

 

Die ZÜRS Zonen Elementar wurden von der deutschen Versicherungswirtschaft entwickelt, um die Gefährdung von Gebäuden durch Hochwasser besser einschätzen und den Versicherungsschutz risikogerecht tarifieren zu können. Die Abkürzung bedeutet Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Rund 21 Millionen Adressen sind auf Hausnummernebene genau eingespeichert und einer von vier Gefährdungsklassen zugeordnet.

Mehr als 99 % aller Gebäude erhalten eine Elementarversicherung

In Presse und Politik wird immer wieder der Ruf nach einer Elementarschaden-Pflichtversicherung laut. Begründet wird dies mit einer angeblich zögerlichen Haltung der Versicherer, eine Versicherung gegen Hochwasser und Überschwemmung anzubieten. Dem ist entgegenzuhalten: bei 99 % aller Gebäude in Deutschland sind Elementarschäden über die Wohngebäudeversicherung versicherbar.

Dass im Bundesdurchschnitt weniger als die Hälfte aller Gebäudeeigentümer eine erweiterte Elementarversicherung abgeschlossen hat, liegt also nicht an der mangelnden Versicherbarkeit. Dabei ist das Risiko groß: Eine Überschwemmung kann auch abseits von Flüssen auftreten, und es gibt genügend Beispiele für die zerstörerische Gewalt von Wasser – vielleicht erinnern Sie sich noch an das Unwetter in Braunsbach bei Schwäbisch Hall am 30, Mai 2016 oder am 14.Juli 2021 im Ahrtal sowie anderen Gegenden.

Und so sind die Gefährdungsklassen (GK) definiert:

  • GK 1: Nach gegenwärtiger Datenlage sind über 91 % aller Gebäude nicht von Hochwasser größerer Gewässer betroffen. Eine wichtige Zusatzinformation ist, ob diese Häuser in einer sogenannten Bachzone liegen, also nicht weiter als hundert Meter von einem Bach entfernt sind.
  • GK 2: Rund 7 % der Häuser sind bei extremem Hochwasser gefährdet, aber seltener als einmal in hundert Jahren. Häuser, die durch Deiche geschützt sind, fallen in die ZÜRS-Zone 2, wenn der Deich einem Jahrhunderthochwasser voraussichtlich standhält.
  • GK 3: Etwa 1 % der Gebäude werden statistisch betrachtet einmal in zehn bis hundert Jahren von einem Hochwasser heimgesucht. Auch sie sind versicherbar.
  • GK 4: Keinen Versicherungsschutz gibt es lediglich für 0,6 % der Gebäude, die einmal in zehn Jahren oder öfter überschwemmt werden. Hier müssen zunächst bauliche Schutzmaßnahmen getroffen werden. Eine Hochwasser-Pflichtversicherung würde das Bereitstellen staatlicher Mittel für solche notwendigen Sicherheitsvorkehrungen möglicherweise verzögern oder gar verhindern, weil die Schäden über den Versicherungsbeitrag auf alle Gebäude umgelegt werden. Das kann nicht im Sinne der Eigentümer sein.

Daten für einige Bundesländer online einsehbar

Sind Sie neugierig, wie Ihr Haus oder ein bevorzugtes Baugrundstück in ZÜRS abschneidet? Für die Bundesländer Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin und Thüringen können Sie die Daten unter der Internet-Adresse kompass-naturgefahren.de selbst abfragen.

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